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Versicherungen
Für alle in der Schweiz versicherten Personen sind die Kosten für ambulante Abklärungen und Behandlungen durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Der obligatorische Selbstbehalt von 10 Prozent sowie die im Versicherungsvertrag vorgesehene Franchise wird nicht übernommen. Je nach Versicherungsmodell ist eine Überweisung durch die oder den Hausärzt:in nötig. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.